Der Wahlpflichtunterricht dient der Ergänzung und Vertiefung des Pflichtunterrichts. Die Belegung eines bestimmten Faches ist keine Voraussetzung für die spätere Berufswahl und nur in wenigen Fällen Voraussetzung für die Kurswahl in der Oberstufe (Informatik, Theater, Latein).
Wahl bedeutet: Es kann ein Fach gewählt werden. Pflicht bedeutet: Es muss ein Fach gewählt werden.
Je Wahlpflichtfach werden zwei Wünsche abgegeben, da ein Kurs nur zustande kommt, wenn sich eine ausreichend große Zahl von Schüler:innen dafür entscheidet. Andersherum kann es bei Übernachfrage nötig sein, auszulosen. Ein Anspruch auf die Belegung eines Faches besteht nicht. In der Regel kriegen jedoch alle Schüler:innen entweder ihren Erst- oder ihren Zweitwunsch.
Das Wahlpflichtfach in Jahrgangsstufe 8
